Teilnahmebedingungen
Jugendsportcamps 2023/24
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Sommercamp Tenero: Jahrgänge: 2003 – 2010
Jubiläumscamp Lenk: Jahrgänge: 2003 – 2010
Schneesportcamp Lenzerheide: Jahrgänge: 2003 – 2011
Schneesportcamp Fiesch: Jahrgänge: 2004 – 2011
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über www.jugendsportcamp.ch. Innerhalb von 14 Tagen werden die Teilnehmenden und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über eine definitive Campteilnahme schriftlich informiert. Wenn kein Bestätigungsmail innert dieser Frist eingeht, bitte umgehend die Sektion Sport kontaktieren. Die Daten der angemeldeten Person werden in der nationalen Datenbank für Jugend und Sport erfasst.
3. Informationen für Teilnehmende
3-4 Wochen vor dem Camp können die Teilnehmenden auf TRAININGplus die Einladungsunterlagen mit wichtigen Angaben betreffend Anreise, Ausrüstung, Programm einsehen. (Link wird per E-Mail versendet).
Der Campbeitrag muss eine Woche vor Campbeginn via Online-Zahlungssystem bezahlt werden. Wird der Betrag nicht bezahlt, wird der Teilnehmer vom Camp abgemeldet. Im Beitrag inbegriffen sind Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung und Unterricht.
4. Abmeldung
Eine allfällige Abmeldung hat bis zwei Wochen vor Campstart zu erfolgen. Für spätere Abmeldung ohne Arztzeugnis wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 50.– verrechnet. Ohne Abmeldung wird der volle Campbeitrag in Rechnung gestellt.
5. Campdauer
Das Jugendsportcamp beginnt mit der Hinreise und endet nach der Rückreise. Die Reise wird nicht zwingend durch das Leiterteam betreut. Teilnehmende, die mind. 18 Jahre alt sind, können Teilstrecken beaufsichtigen.
6. Versicherung
Bei J+S besteht kein Versicherungsschutz. Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin muss für die Dauer des Camps über eine gültige Haftpflicht- und Unfallversicherung verfügen. Jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden wird abgelehnt.
7. Rega
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eines im Rahmen von J+S bewilligten Anlasses gelten für die Dauer der Aktivitäten oder des Lagers als Gönner, sofern sie vorweg über die SPORTdb von J+S der Rega gemeldet werden. Sollte es bei einem Anlass zu einem durch die Rega organisierten Rettungseinsatz kommen, wird dieser finanziell gleichbehandelt wie bei einer Rega-Gönnerschaft. Das heisst, die Rega erlässt die Kosten für den Einsatz, falls keine Versicherung die Leistungen bezahlen muss. Mit dem Akzeptieren der Teilnahmebedingungen wird der Sektion Sport das Einverständnis für eine kursspezifische Weitergabe der Daten an die Rega gegeben. Weitere Informationen unter: https://www.rega.ch/partner
8. Verwendung von Bild- und Tonmaterial
In den Camps werden regelmässig Bild- und Tonaufnahmen gemacht, die in Publikationen des Kantons oder in Medienberichten sowie im Internet veröffentlicht werden können. Teilnehmende, welche damit nicht einverstanden sind, haben dies der Sektion Sport vor dem Camp schriftlich mitzuteilen.
9. Campregeln
- Verzicht auf Alkohol, Drogen und Nikotin während der Dauer des Camps (inkl. Reise).
- Respektvoller Umgang gegenüber der Campleitung, dem Campkader, der Teilnehmenden und Drittpersonen.
- Die Teilnehmenden befolgen die Anweisungen des Leiterteams.
Wer gegen die Campregeln verstösst, wird durch die Campleitung unverzüglich auf Kosten und Verantwortung der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt. Bei Verstössen gegen die Campregeln behält sich die Sektion Sport das Recht vor, Teilnehmende bei zukünftigen Jugendsportcamps nicht mehr zu berücksichtigen.
KANTON AARGAU
Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Hochschulen und Sport
Sektion Sport
Telefon 062 835 22 80
sport@ag.ch
www.jugendsportcamp.ch