Teilnahmebedingungen

Jugendsportcamps 2024/25

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Sommercamp Tenero 2024: Jahrgänge: 2004 – 2011
Herbstcamp Lenk 2024: Jahrgänge: 2006 – 2012
Schneesportcamp Lenzerheide Dezember 2024: Jahrgänge: 2006 – 2012
Schneesportcamp Lenzerheide Februar 2025: Jahrgänge: 2006 – 2012

2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über www.jugendsportcamp.ch. Eine automatisierte Bestätigung der Anmeldung erfolgt innerhalb weniger Minuten. Innerhalb von 14 Tagen werden die Teilnehmenden und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich über die definitive Teilnahme am Lager informiert. Sollte innerhalb dieser Frist keine Bestätigung erfolgen, bitte umgehend die Sektion Sport kontaktieren. Die Daten der angemeldeten Person werden in der nationalen Sportdatenbank für Jugend und Sport erfasst.

3. Informationen für Teilnehmende

Jeweils drei bis vier Wochen vor dem Camp können die Teilnehmenden auf TRAININGplus die Einladungsunterlagen mit allen wichtigen Informationen zu Anreise, Ausrüstung und Programm einsehen. Der entsprechende Link zu dieser Seite wird per E-Mail zugesandt.

Der Campbetrag ist spätestens zwei Wochen vor Lagerbeginn über das Online-Zahlungssystem zu begleichen. Bei Nichtzahlung wird der Teilnehmer vom Camp abgemeldet. In der Campgebühr sind die Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung und Unterricht enthalten.

4. Abmeldung

Eine allfällige Abmeldung muss bis spätestens zwei Wochen vor Lagerbeginn erfolgen. Bei späterer Abmeldung ohne ärztliches Zeugnis wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 50.- in Rechnung gestellt. Ohne Abmeldung wird der volle Campbeitrag verrechnet.

5. Campdauer

Das Jugendsportcamp beginnt mit der Anreise und endet mit der Rückreise. Die Reise wird von Aufsichtspersonen begleitet. Teilnehmende, die mindestens 18 Jahre alt sind, können Teilstrecken mitbegleiten.

6. Versicherung

Jugend und Sport bietet keinen Versicherungsschutz. Jeder Teilnehmende muss für die Dauer des Lagers über eine gültige Haftpflicht- und Unfallversicherung verfügen. Jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden ist ausgeschlossen.

7. Rega

Die Teilnehmenden eines bewilligten J+S-Angebots gelten für die Dauer der Aktivität oder des Lagers als Gönner, sofern sie der Rega vorgängig über die nationale Sportdatenbank von Jugend und Sport gemeldet werden. Kommt es im Rahmen eines J+S-Angebotes zu einem von der Rega organisierten Rettungseinsatz, wird dieser finanziell gleichbehandelt wie eine Rega-Gönnerschaft. Das heisst, die Rega übernimmt die Kosten des Einsatzes, sofern keine Versicherung für die Leistungen aufkommen muss. Mit dem Akzeptieren der Teilnahmebedingungen wird der Sektion Sport das Einverständnis zur Weitergabe der kursbezogenen Daten an die Rega erteilt. https://www.rega.ch/

8. Verwendung von Bild- und Tonmaterial

In den Camps werden regelmässig Bild- und Tonaufnahmen gemacht, die in Publikationen des Kantons oder in Medienberichten, per E-Mail-Versand und Newsletter, in Sozialen Medienkanälen wie Instagram, YouTube sowie auf der Webseite (www.jugendsportcamp.ch) veröffentlicht werden können.

Teilnehmende, die damit nicht einverstanden sind, haben dies der Sektion Sport vor dem Camp schriftlich mitzuteilen.

9. Campregeln

  • Verzicht auf Alkohol, Drogen und Nikotin während der Dauer des Camps (inkl. Reise).
  • Respektvoller Umgang gegenüber der Campleitung, dem Campkader, der Teilnehmenden und anderen Personen.
  • Die Teilnehmenden befolgen die Anweisungen des Leiterteams.

Wer gegen die Campregeln verstösst, wird von der Campleitung auf Kosten und Verantwortung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sofort nach Hause geschickt. Bei Verletzung der Campregeln behält sich die Sektion Sport das Recht vor, Teilnehmende von zukünftigen Jugendsportcamps auszuschliessen.
 

KANTON AARGAU
Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Hochschulen und Sport
Sektion Sport
Telefon 062 835 22 80
jugendsportcamp@ag.ch
www.jugendsportcamp.ch